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   BGH, 16.06.1981 - 5 StR 315/81   

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https://dejure.org/1981,6877
BGH, 16.06.1981 - 5 StR 315/81 (https://dejure.org/1981,6877)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1981 - 5 StR 315/81 (https://dejure.org/1981,6877)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1981 - 5 StR 315/81 (https://dejure.org/1981,6877)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung mehrerer von einem Gesamtvorsatz umfassten Taten als einheitliche fortgesetzte Handlung - Verjährungsunterbrechung

Papierfundstellen

  • StV 1981, 517
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1978 - 4 StR 136/78

    Konkretisierung der Verfolgungsverjährung im Fall von sexuellem Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 16.06.1981 - 5 StR 315/81
    Auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 176 Abs. 1 StGB kommt für die vor dem 1. Januar 1975 begangenen Einzelhandlungen eine 5-jährige Verjährungsfrist in Betracht (BGH, Beschl. von 10. Mai 1978 - 4 StR 136/78 - bei Holtz in MDR 1978, 804); entsprechendes gilt für die §§ 173, 174 StGB (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; Abs. 4 des 1. StrRG; Art. 309 Abs. 1 EGStGB).

    Die Verjährungsfrist, für die es auf die gleichzeitige Anwendung des Absatzes 3 des § 176 StGB nicht ankommt (§ 78 Abs. 4 StGB), betrug nur 5 Jahre (BGH, Beschl. vom 10. Mai 1978 - 4 StR 136/78 - bei Holtz in MDR 1978, 804), und die erste zur Verjährungsunterbrechung geeignete Handlung stammt vom 6. September 1977 (Bd. I Bl. 29 d.A.).

  • BGH, 04.10.1977 - 5 StR 544/77

    Fehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung bei sexuellem Missbrauch eines

    Auszug aus BGH, 16.06.1981 - 5 StR 315/81
    Da auch im übrigen vom Revisionsgericht nicht abschließend beurteilt werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang für die Taten ab Anfang 1969 ein Gesamtvorsatz angenommen werden kann, muß das Urteil insgesamt aufgehoben werden (vgl. BGH Beschl. vom 4. Oktober 1977 - 5 StR 544/77 -).
  • BGH, 23.05.1978 - 5 StR 285/78

    Anforderungen an den Gesamtvorsatz für die Annahme einer fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 16.06.1981 - 5 StR 315/81
    Daß und ggfs. ab wann von einem Gesamtvorsatz i.S. von BGH, Beschl. vom 23. Mai 1978 - 5 StR 285/78 - bei Holtz in MDR a.a.O., ausgegangen werden kann, versteht sich nicht von selbst.
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